Schwunglinie

Geschäftsordnung

der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Weser-Ems (LK Weser-Ems)

I. Allgemeines

Zur Regelung der Belange des Turniersports im Einzugsgebiet des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. wird in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Wirkung vom 1.1.2007 als Nachfolger der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ein Fachausschuss Leistungsprüfungswesen im Pferdesportverband Weser-Ems e.V. gebildet. Er trägt den Namen: „Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Weser-Ems“ (kurz „LK Weser-Ems“ genannt)

Der LK Weser-Ems gehören auf Vorschlag der entsprechenden Verbände als Mitglieder nachstehende Vertreter auf die Dauer von 4 Jahren an. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand des jeweiligen Verbandes endet die Berufung vorzeitig und Nachberufung für den Rest der Amtsperiode in der LK Weser-Ems wird erforderlich.
 

Als Vertreter der Züchtervereinigungen

je 1 Vorstandsmitglied:
- des Verbandes der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V.,
- des Verbandes Hannoverscher Warmblutzüchter (möglichstaus Weser-Ems)
- des Pferdestammbuches Weser-Ems e. V.
 

Als Vertreter der Pferdesportorganisationen
5 Vorstandsmitglieder          des Pferdesportverbandes Weser-Ems e. V.
 

Aus dem Pferdesportverband Weser-Ems e.V.
als Vertreter                          des Fachausschusses Ausbildung dessen Sprecher
als Vertreter                          der Jugend der Verbandsjugendwart
als Vertreter                          der Jugend ein Mitglied der Jugendleitung
 

II. Regelungen für den Geschäftsbetrieb
Der Verbandsausschuss des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. erlässt zur Regelung des Geschäftsbetriebes der LK Weser-Ems die nachstehende Geschäftsordnung.

§ 1-Aufgaben, Zuständigkeitsbereich,

1. Aufgabe

Die Aufgaben der LK Weser-Ems sind:
1.1. Beaufsichtigung und Auswertung von Prüfungen, die der Erfüllung des in § 1 Abs. 2 TierZG genannten Zweckes bei Pferden dienen.
1.2. Durchführung der in LPO und APO genannten Aufgaben. Sie kann zur Ergänzung und Erläuterung dieser Aufgaben „Besondere Bestimmungen“ erlassen.
1.3. Die Untersuchung und Ahndung von Verstößen gegen die LPO, die APO und die besonderen Bestimmungen der LK Weser-Ems einschließlich der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gem. Teil C der LPO.
 

2. Zuständigkeitsbereich
Die LK Weser-Ems ist in dem Bereich des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. tätig.
 

§ 2 Grundlagen für die Ermittlung der Leistungsprüfungsergebnisse
Grundlagen für die Ermittlung der Leistungsprüfungsergebnisse sind:

1. Die jeweils gültige Fassung der Richtlinien für Leistungsprüfungen in der Pferdezucht im Bereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
2. Die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).
3. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).

Die Prüfungsordnungen zu 2. und 3. jedoch nur in Verbindung mit den jeweils gültigen Besonderen Bestimmungen der LK Weser-Ems.
 

§ 3 Die Organe

1. Der Vorsitzende

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden aus den Reihen der Mitglieder der LK Weser-Ems auf die Dauer von 4 Jahren mit Stimmenmehrheit gewählt. Diese Wahlen bedürfen der Bestätigung durch die jeweils zuständigen Gremien des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V..

Der Vorsitzende beruft die Sitzungen der LK Weser-Ems ein und führt in ihnen den Vorsitz. Er lässt die von der LK Weser-Ems gefassten Beschlüsse durchführen. Der Vorsitzende kann einstweilige Anordnungen treffen, die nachträglich von der LK Weser-Ems genehmigt werden müssen. Der Vorsitzende kann im brieflichen Verfahren Beschlüsse fassen lassen, wenn dem Verfahren im Einzelfall kein Mitglied widerspricht.
 

2. Der Geschäftsführer

2.1. Der Geschäftsführer, der gleichzeitig der Geschäftsführer des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. ist, führt die laufenden Geschäfte der LK Weser-Ems nach Weisung des Vorsitzenden und hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Die Erstellung des Geschäftsberichtes.
b) Die Bearbeitung der laufenden Geschäfte.
c) Die Wahrnehmung der gemäß Rechtsordnung der LPO und APO anfallenden Aufgaben.

2.2. Der Geschäftsführer ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Ladung zu den Sitzungen der LK Weser-Ems verantwortlich.
2.3. Der Geschäftsführer hat den Vorsitzenden - im Verhinderungsfall seinen Stellvertreter - über alle grundsätzlichen oder wichtigen Angelegenheiten umgehend zu unterrichten.
 

§ 4 Durchführung der Sitzungen

1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Eine Verhinderung ist dem Vorsitzenden oder der Geschäftsstelle mitzuteilen.
2. Jährlich muss mindestens eine Sitzung der LK Weser-Ems stattfinden. Auf Verlangen von mindestens 3 Mitgliedern muss der Vorsitzende innerhalb von 4 Wochen eine Sitzung einberufen.
3. Zu den Sitzungen sind außer den Mitgliedern einzuladen:

                a) Der Präsident und der Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
                b) Der Referent für Tierzucht des Nieders. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
                c) Der Fachbereichsleiter Tierzucht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Diesen ist auf Verlangen das Wort zu erteilen.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Kommissionssitzung ist beschlussfähig.
 

§ 5 Tagesordnung, Anträge, Abstimmungen und Protokollführung

Vorgaben und Abläufe zu Tagesordnung, Anträgen, Abstimmungen und Protokollführung sind in der Satzung des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. geregelt.

III. Rechtsordnung

§ 1 - Schiedsgericht

1. Die LK Weser-Ems bildet gemäß den gültigen Bestimmungen der LPO und APO ein Schiedsgericht.

2. Bei der Verhandlungsführung sind die jeweils gültigen Bestimmungen der Rechtsordnung der LPO bzw. APO verbindlich.
 

§ 2 – Streitigkeiten und Ordnungsmaßnahmen

Streitigkeiten im Rahmen der APO unterliegen den Bestimmungen der Rechtsordnung der APO. Verstöße gegen, die LPO, insbesondere gem. § 920 und § 922, die Besonderen Bestimmungen der Kommission und gegen die reiterliche Disziplin können durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Das Verfahren für die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen ist in der LPO Teil C - Abschnitt III - geregelt.

Soweit die Kommission gemäß den Bestimmungen befugt ist, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, übt der Geschäftsführer diese Befugnisse in Absprache mit dem Vorsitzenden aus.
 

IV. in Kraft treten

Diese Geschäftsordnung ist beschlossen durch den Verbandsausschuss des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. in der Sitzung am 8. November 2006 und tritt zum 1.1.2007 in Kraft.
Vechta, 8. November 2006
gez. Claus Bergjohann

-Vorsitzender-
 

Mitglieder

der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Weser-Ems (LK Weser-Ems)

I. Allgemeines

Zur Regelung der Belange des Turniersports im Einzugsgebiet des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. wird in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Wirkung vom 1.1.2007 als Nachfolger der Kommission für Pferdeleistungsprüfungen bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ein Fachausschuss Leistungsprüfungswesen im Pferdesportverband Weser-Ems e.V. gebildet. Er trägt den Namen: „Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Weser-Ems“ (kurz „LK Weser-Ems“ genannt)

Der LK Weser-Ems gehören auf Vorschlag der entsprechenden Verbände als Mitglieder nachstehende Vertreter auf die Dauer von 4 Jahren an. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand des jeweiligen Verbandes endet die Berufung vorzeitig und Nachberufung für den Rest der Amtsperiode in der LK Weser-Ems wird erforderlich.
 

Als Vertreter der Züchtervereinigungen

je 1 Vorstandsmitglied
- des Verbandes der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V.,
-  des Verbandes Hannoverscher Warmblutzüchter (möglichst aus Weser-Ems)
- des Pferdestammbuches Weser-Ems e. V.
 

Als Vertreter der Pferdesportorganisationen

5 Vorstandsmitglieder             des Pferdesportverbandes Weser-Ems e. V.
 

Aus dem Pferdesportverband Weser-Ems e.V.

als Vertreter                            des Fachausschusses Ausbildung dessen Sprecher
als Vertreter                            der Jugend der Verbandsjugendwart
als Vertreter                            der Jugend ein Mitglied der Jugendleitung
 

Aktuelle Besetzung seit der Delegiertenversammlung am 17. Mai 2021

Als Vertreter der Pferdesportorganisationen

5 Vorstandsmitgliederdes Pferdesportverbandes Weser-Ems e. V.

der Vorsitzende des PSVWE  Michael George
der Vorsitzende des BRV EL  Stefan Kohne
der Vorsitzende des BRV OF Rudolf Claasen
der Vorsitzende des BRV OL Janne Sosath – Hahn
der Vorsitzende des BRV OS Vera Horstmann

Aus dem Pferdesportverband Weser-Ems e.V.

als Vertreter            des Fachausschusses Ausbildung dessen Sprecher
                                Heiko Koolman

als Vertreter            der Jugend der Verbandsjugendwart
                                Annette Beckmann

als Vertreter            der Jugend ein Mitglied der Jugendleitung
                                 Usha Hafermann

Aktuelle Besetzung seit der Mitgliederversammlung am 14. September 2021

Schiedsgericht:
Vorsitzender Alexander Mühlbauer Schiedsgericht
Stellv. Vorsitzender Christoph Ferneding Schiedsgericht
Beisitzer Manfred Weilage Schiedsgericht
Beisitzer Helmut Strüwe Schiedsgericht
Stellv. Beisitzer Heiko Pohlmann Schiedsgericht