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Richtlinien für Turnierfachleute

Richtlinien für Turnierfachleute der Landeskommission Weser-Ems

Beschlossen bei der Sitzung der Landeskommission am 30. November 2022

Gültig ab dem 01. Januar 2023

 

Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungs- Ordnung (APO) 2020 werden durch die Richtlinien für Turnierfachleute der Landeskommission Weser-Ems (LK WE) ergänzt. Diese Richtlinien wurden am 30.November 2022 durch die Sitzung der Landeskommission in Vechta beschlossen und treten zum 01. Januar 2023 in Kraft. Über Ausnahmen zu diesen Richtlinien kann der Vorstand des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. (PSVWE) entscheiden. Diese Entscheidungen müssen bei der nächsten ordentlichen Sitzung der LK WE mit Begründung vorgetragen werden.

Die Landeskommission behält sich vor kurzfristig die Richtlinien 2023, den aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie oder anderer Krankheiten und Tierseuchen des Land Niedersachsen bzw. der Landkreise im Verbandsgebiet anzupassen. Entsprechende Änderungen werden in der PSVWE- APP und auf www.psvwe.de bekannt gegeben.

 

Grundsätzliches:

Das Richten / Parcoursaufbau und die Teilnahme an LP bei derselben PLS sind unzulässig. Es werden keine Ausnahmen gewährt, auch nicht für Richteranwärter, die Testate sammeln möchte.

Pro Prüfung kann nur ein Nachwuchsrichter oder Kandidat zur Höherstufung Testate sammeln. Zur Koordination muss der jeweilige Nachwuchsrichter bzw. Kandidat zur Höherstufung sich beim Veranstalter und LK- Beauftragten im Vorfeld der PLS melden.

 

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter- / Parcourschefanwärterliste der LK Weser-Ems:

  1. Anträge geeigneter Bewerber sind an die LK WE zu richten, die einmal jährlich über die Berufung entscheidet.
  2. Die Bezirksverbände haben durch Vorstandsbeschluss in Abstimmung mit dem jeweiligen Verein das ausschließliche Vorschlagsrecht für die Berufung auf die Richter- / Parcourschefanwärterliste Weser Ems.
  3. Die Ausbildung zum Richter / Parcourschef beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richter- / Parcourschefanwärter.
  4. Die Richter- / Parcourschefanwärter müssen die Zulassungsvoraussetzungen analog der APO 2020 erfüllen
  5. Voraussetzung für die Berufung auf die Richter- / Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem Pferdesportverband Weser-Ems e.V. angehört und einen Wohnsitz im Bereich Weser-Ems nachweisen kann, die Vollendung des 21 Lebensjahres, eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die LK WE im Rahmen des Eingangstest sowie eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung und die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nicht älter als 6 Monate. Die Aufnahme auf die Richter- / Parcourschefanwärterliste erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
  6. Richter- / Parcourschefanwärter werden von der Liste gestrichen, sofern sie nicht innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme mit den geforderten Nachweisen zur Prüfung melden.

 

Vorbereitungsseminar mit abschließendem Eingangstest für Richter-/ Parcourschefanwärter:

Die Bewerber für die Richter- / Parcourschefanwärterliste müssen ein Vorbereitungsseminar mit abschließendem Eingangstest vor einer von der LK WE bestellten Prüfungskommission ablegen bzw. im laufenden oder vergangenen Jahr die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister / Schwerpunkt Reiten mit der Zusatzqualifikation für die Richteranwärterliste bestanden haben. Bei dieser Prüfung finden die Vorschriften der APO für die Grundprüfung entsprechende Anwendung. Die Prüfung dient dem Nachweis von Grundwissen. Um das Grundwissen zu erlangen können die Richteranwärter auf Wunsch den Leitfaden zur Richteranwärterprüfung sowie die Vorbereitungsunterlagen der Deutschen Richtervereinigung von der Geschäftsstelle erhalten. Zusätzlich werden spezielle Vorbereitungsseminare für Richteranwärter angeboten. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“, eine weitere Bewertung findet nicht statt:

Richteranwärter „Reiten“:

Praktischer Teil:

  • Richten einer Dressurprüfung der Kl. A. + L
  • Richten einer Stil- Springprüfung der Kl. A
  • Parcoursabnahme
  • Überprüfung der Ergebnisse des Richtens in der Dressurprüfung Kl. A + L
  • Überprüfung der Ergebnisse des Richtens in der Stil- Springprüfung Kl. A
  • Kenntnisse der LPO
  • Exterieurlehre, Reitpferde und Eingungsprüfung
  •  Reitlehre

 

Richteranwärter „Fahren“:

Theoretischer Teil:

  • Überprüfung der Ergebnisse des Richtens in der Reitpferde- bzw. Gewöhnungsprüfung
  • Kenntnisse der LPO inkl. Hindernisfahren
  • Exterieurlehre
  • Fahrlehre

 

Richteranwärter „Voltigieren“:

Theoretischer Teil:

  • Überprüfung der Ergebnisse des Richtens der Pflichtübungen
  • Kenntnisse der LPO
  • Exterieurlehre
  • Longier- und Voltigierlehre

Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung auf Liste der Turnierfachleute der LK Weser-Ems bzw. Anerkennung der Höherqualifikation

  1. Voraussetzung für die Berufung auf die Turnierfachleuteliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem Pferdesportverband Weser-Ems e.V. angehört und einen Wohnsitz im Bereich Weser-Ems nachweisen kann.
  2. Die Grundprüfung bzw. Prüfung zur Höherqualifikation muss vor einer der Landeskommission bzw. von der FN bestellten Prüfungskommission abgelegt werden.
  3. Für die Ausbildung der Turnierfachleute und Betreuung vor der Höherstufung der Turnierfachleute setzt die LK WE Mentoren ein, die individuell diese Personen betreuen.
  4. Richter und Parcourschefs können im Rahmen einer PLS geprüft werden, sofern Gutachter (Richter und Parcourschef) vorab schriftlich von der LK WE beauftragt wurden, diese Prüfung auf einer von der LK WE festgelegten PLS durchzuführen.
  5. Über die Aufnahme in die offizielle Turnierfachleuteliste und den Anerkennungszeitraum sowie über die Streichung aus der offiziellen Turnierfachleuteliste entscheidet die LK Weser-Ems nach pflichtgemäßem Ermessen.
  6. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung bis einschließlich SS* bzw. VOT ist an die LK WE zu richten.
  7. Der Vorstand des PSVWE benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentralen Prüfungen zur Höherqualifikation in SS / DS / GP geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
  8. Die Anerkennung der Turnierfachleute erfolgt jeweils für vier Jahre und kann nur verlängert werden, wenn der jeweilige Richter (Reiten) in diesem Zeitraum mindestens eine bzw. Parcourschefs, Technischer Delegierter (TD) und Fahr- und Voltigierrichter zwei von der LK WE anerkannte Fortbildung/en je Qualifikation nachweisen kann. Die Qualifikationen PFS / RP, SL und DL müssen bei Richtern (Reiten) mind. vorhanden sein, damit eine erneute Berufung auf die Turnierrichterliste möglich ist.
  9. Analog der APO 2020 können nur Turnierfachleute bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres auf Liste der Turnierfachleute der LK WE geführt werden.
  10. Alle schriftlichen Anträge auf Höherqualifikation (Reiten, Fahren und Voltigieren) können nach einem Jahr nach Absolvierung der Grundprüfung/ weiteren Prüfungen eingereicht werden, um in der Sitzung des FAS Ausbildung beratschlagt und verabschiedet zu werden.

Berufung auf die Mentorenliste

Die LK WE beruft die Richter- und Parcourschefmentoren für die Dauer von vier Jahren, sofern Sie mit der entsprechenden Qualifikation auf der Liste der Turnierfachleute der LK WE geführt werden. Mentoren dürfen zum Zeitpunkt der Berufung nicht älter als 76 Jahre sein.

Berufung auf die Gutachterliste

Die LK WE beruft die Gutachterrichter / - parcourschefs für die Dauer von vier Jahren, sofern sie mit der entsprechenden (höchsten) Qualifikation in der Liste der Turnierfachleute der LK WE geführt werden. Gutachter dürfen zum Zeitpunkt der Berufung nicht älter als 70 Jahre sein.

 

Ergänzung zu APO § 6010 Richter Vorbereitungsplatz Reiten

Diese Ausbildung wird im Landesverband Weser- Ems nicht angeboten. Laut den Besonderen Bestimmungen sind nur Richter mit der Mindestqualifikation (DL/SL oder FA oder VOE) einzusetzen.

 

Ergänzung zu APO § 6012 Zulassungsvoraussetzungen Richter – Reiten

  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens zwei volle Tage auf fünf verschiedenen PLS (davon die ersten drei bei dem jeweiligen Mentor, die weiteren in Abstimmung mit dem jeweiligen Mentor) als Richteranwärter tätig war.
  • Nachweis, dass der Bewerber an mindestens zwei vollen Turniertagen als Parcourschefassistent tätig war.
  • Abschlusstest von einer durch die LK WE bestellten Prüfungskommission mit den Anforderungen gemäß dem Eingangstest. Das Ergebnis dieses Abschlusstestes entscheidet über die Zulassung zum 3 tätigen Vorbereitungslehrgang mit abschließender Grundprüfung. Die Grundprüfung umfasst die Qualifikation DL / SL / B/PFS

Ergänzung zu APO § 6013 II. Zusatzprüfung: Vielseitigkeit Klasse L Geländepferde und Jagdpferde (VL)

  • Nachweis, dass der Bewerber die Grundprüfung DL / SL / B / PFS bestanden hat.

Ergänzung zu APO § 6013 III. Zusatzprüfung: Aufbauprüfungen Dressur und Springen Klasse L (BA) oder Aufbauprüfungen Dressur (AD) oder Aufbauprüfungen Springen (AS)

  • Nachweis, dass der Bewerber die Grundprüfung DL / SL / B / PFS bestanden hat.
  • Nachweis, dass der Bewerber auf fünf verschiedenen PLS bei Dressur- und Springpferdeprüfungen jeweils fünfmal sowie möglichst bei einer Geländepferde- und / oder Jagdpferdeprüfung assistiert hat.
  • Nachweis, dass der Bewerber an einer Richterfortbildung „Basis- und Aufbauprüfungen“ teilgenommen hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzungen zu APO § 6014 Höherqualifikation – Zulassungsvoraussetzungen – Richter Reiten I. Dressur-, Dressurreiter- und Dressurpferdeprüfungen Klasse M*/** (DM)

-Nachweis, dass der Bewerber mindestens 2 Jahre mit der Qualifikation DL bzw. mindestens 1 Jahr mit der Qualifikation BA auf der Richterliste geführt wird und innerhalb dieser Zeit wenigstens 10 Dressurprüfungen Kl. L (davon mind. 2 Dressurreiterprüfungen) gerichtet hat.

Nachweis, dass der Bewerber (ohne BA / AD):

  • mind. dreimal in Dressurpferdeprüfungen der Kl. L assistiert hat.
  • mind. viermal in Dressurreiter- und / oder Dressurprüfungen der Kl. M assistiert hat.
  • mind. viermal in Dressurpferdeprüfungen der Kl. M assistiert hat.

Nachweis, dass der Bewerber (mit BA / AD):

  • mind. viermal in Dressurreiter- und / oder Dressurprüfungen der Kl. M assistiert hat.
  • mind. viermal in Dressurpferdeprüfungen der Kl. M assistiert hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

  1. Dressurprüfungen Klasse S*/** (DS)
  • Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
  • Nachweis, dass der Bewerber mind. zehnmal in der Klasse M davon mindestens fünfmal nach dem Richtverfahren 402, B eigenverantwortlich gerichtet hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

III. Dressurprüfungen Klasse S***/**** (GP)

- Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

IV. Spring- / Springpferdeprüfungen Klasse M* (SM)

  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens 2 Jahre mit der Qualifikation SL bzw. mindestens 1 Jahr mit der Qualifikation BA/ AS auf der Richterliste geführt wird
  • Zweimalige Assistententätigkeit beim Parcoursbau von Springpferde- bzw. Springprüfungen der Klasse M bei einem Parcourschef.

Nachweis, dass der Bewerber (ohne BA/ AS):

  • mindestens zehnmal in Springpferdeprüfungen der Kl. L assistiert (SL)
  • mind. fünfmal in Springpferdeprüfungen der Kl. M assistiert hat.

Nachweis, dass der Bewerber (mit BA/ AS):

  • mind. fünfmal in Springpferdeprüfungen der Kl. M assistiert hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

V. Springprüfungen der Klasse SS*

- Nachweis, dass der Bewerber mindestens zehnmal in Springprüfungen der Klasse M* tätig war.

- Fünfmalige Assistententätigkeit beim Richten von Springprüfungen der Klasse S*

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

VI. Springprüfungen der Klasse S**** (SS)

  • Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber.
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens zehnmal in Springprüfungen der Klasse S* als Richter tätig war.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

VII. Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M und S und große Vielseitigkeitsprüfungen ( VS)

- Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h.Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6102 Zulassungsvoraussetzungen Richter – Fahren

  • Nachweis, dass der Bewerber mind. zwei volle Tage auf fünf verschiedenen PLS (davon die ersten zwei bei dem jeweiligen Mentor) bei allen Fahrprüfungen als Fahrrichteranwärter tätig war.
  • Nachweis eines  Gutachtens eines FM- oder FS-Richters

Die Grundprüfung umfasst die Qualifikation FA

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6103 II Zusatzprüfung für Eignungsprüfungen (FBA) - Nachweis, dass der Bewerber die Grundprüfung FA bestanden hat.

  • Nachweis, dass der Bewerber bei vier Gebrauchsprüfungen gerichtet hat
  • Nachweis, dass der Bewerber bei vier Eignungsprüfungen für Fahrpferde assistiert hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6104 Dressurprüfungen, Hindernisfahren, Gelände-LP, für Ein-, Zwei- und Mehrspänner bis Klasse M (FM)

  • Nachweis, dass der Bewerber 10 x Dressurprüfung Kl. A und 10 x Hindernisfahren der Kl. A gerichtet hat.
  • Nachweis, dass der Bewerber 5 x bei einer Kombinierten Prüfung Kl. M (Dressur, Gelände und Hindernisfahren), davon mind. 2 x Vierspänner assistiert hat.
  • Nachweis, dass der Bewerber an mindestens 2 x bei einem Parcourschef bei Planung und Aufbau Gelände und Hindernisfahren assistiert hat.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

II. Dressurprüfungen, Hindernisfahren, Gelände- LP für Ein-, Zwei- und Mehrspänner bis Klasse S (FS)

- Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6200 Zulassungsvoraussetzungen Richter – Voltigieren

  • Nachweis, dass der Bewerber bei fünf Voltigierturnieren und mindestens bei 1-2 Reitpferdeprüfungen als Assistent tätig war.
  • Nachweis eines weiteren Testats mit Beurteilung seines Mentoren - Richters . Die Grundprüfung umfasst die Qualifikation VOE

 

Ergänzung zu APO § 6202 Höherqualifikation – Zulassungsvoraussetzungen – Richter Voltigieren I. Voltigieren (VOT)

- Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h.Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6701 Zulassungsvoraussetzungen Parcourschef – Reiten

  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens 10 PLS (davon die ersten drei bei dem jeweiligen Mentor, die weiteren in Abstimmung mit dem jeweiligen Mentor) als Parcourschefassistent tätig war.

Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L (VL)

Um die Qualifikation VL zuerkannt zu bekommen ist es erforderlich, die Qualifikationen SM und GL zu besitzen.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6703 Höherqualifikation – Zulassungsvoraussetzungen – Parcourschef Reiten I. Springprüfungen Klasse M**/S* (SMS)

- Nachweis, dass der Bewerber bei 8 PLS mit Springprüfungen der Kl. S* als Parcourschefassistent tätig war.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

II. Springprüfungen Klasse S** bis S**** (SS)

- Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

III. Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S, Geländepferdeprüfungen Klasse M und große Vielseitigkeitsprüfungen ( VS)

  • Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.
  • Grundsätzlich in der APO 2020 Seite 478 geregelt.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

Ergänzung APO § 6900 Technischer Delegierter (TD- VL)

  • 3-malige Assistententätigkeit in einer kompletten Vielseitigkeit der A und / oder L

Ergänzung zu APO § 6800 Zulassungsvoraussetzungen Parcourschef – Fahren

  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens auf fünf PLS (davon zwei im Jahr der Anmeldung) als Parcourschefassistent tätig war.
  • Nachweis, dass der Bewerber mind. beim Aufbau von 2 Geländestrecken (A / M / S) assistiert hat.
  • Nachweises eines weiteren Testates mit Beurteilung eines Parcourschefs mit der Qualifikation FM oder FS.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO § 6801 Höherqualifikation Hindernisfahren oder Geländefahrt Klasse M (FM)

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

II. Hindernisfahren oder Geländefahrt bis Klasse S (FS)

  • Der Vorstand benennt im Auftrag der LK WE für die bundeszentrale Prüfung geeignete Bewerber, d.h. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es werden nur Nachweise (Testate) für die Anmeldung zur Prüfung berücksichtigt, die nicht älter als zwei Jahre sind.

 

Ergänzung zu APO 6902 Technischer Delegierter (TD- FA)

3-malige Assistententätigkeit in einer kombi. FA Prüfung

Ergänzung zu APO 6903 Technischer Delegierter (TD- FS)

3-malige Assistententätigkeit in einer kombi. FA Prüfung