Schwunglinie

Verfahrensordnung

des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V.

1. Fachausschüsse
Die Fachausschüsse Leistungsprüfungswesen, Ausbildung, Breitensport, PSVWE Pferdebetriebe/Mitglieder und Landeslehrstätte sind Arbeitsgremien für den jeweiligen Fachbereich. Sie sind zusätzlich für die Erarbeitung von Konzepten und Strategien zur Organisation und Fortentwicklung des Pferdesportes sowie zur Schaffung und Fortschreibung der entsprechenden Regelwerke zuständig. Sie werden durch den jeweiligen Fachausschußsprecher im Zusammenwirken mit der Geschäftsstelle geleitet.

1.1 Fachausschüsse Leistungsprüfungswesen, Ausbildung und Breitensport
Die Fachausschüsse Leistungsptüfungswesen, Ausbildung und Breitensport bestehen aus jeweils:
a) Dem Sprecher des Fachausschusses,
b) dem stellvertretenden Sprecher des Fachausschusses,
c) bis zu 8 weiteren Mitgliedern.

1.2 Fachausschuß PSVWE Pferdebetriebe/Mitglieder
Der Fachausschuß PSVWE Pferdebetriebe/Mitglieder besteht aus:
a) Dem Sprecher des Fachausschusses,
b) dem stellvertretenden Sprecher des Fachausschusses,
c) allen PSVWE Pferdebetrieben/Mitgliedern gem. § 4 Ziffer (4) und (5) der Satzung.

1.3 Fachausschuß Landeslehrstätte
Der Fachausschuß Landeslehrstätte besteht aus:
a) Dem Sprecher des Fachausschusses,
b) dem stellvertretenden Sprecher des Fachausschusses,
c) allen natürlichen Mitgliedern der Vereinigung für Pferdeleistungswesen im Kreis Vechta e.V.
zum Zeitpunkt der Auflösung dieser.
Langfristig wird für diesen Ausschuss eine Stärke von maximal 12 Vertretern, schwerpunktmäßig aus der Stadt Vechta und dem Oldenburger Münsterland in den Bereichen Sport, Wirtschaft, Politik und Verwaltung, angestrebt, die auf Vorschlag und im Einvernehmen mit dem Fachausschuss durch den Verbandsausschuß zu berufen sind. Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedern zu 1.3 c) wird somit erst nach Unterschreiten der Zahl 12 ein Vorschlag für weitere Neuberufungen vorgenommen.

1.4
Die Mitglieder der Fachausschüsse zu 1.1. werden durch den Verbandsausschuß auf Vorschlag des Vorstandes berufen. Die Sprecher der Fachausschüsse zu 1.1 und 1.2 werden durch den Verbandsausschuß, der Sprecher zu 1.3 durch die Mitglieder des Fachausschusses Landeslehrstätte gewählt. Die stellvertretenden Sprecher der Fachausschüsse werden von den Mitgliedern der jeweiligen Fachausschüsse gewählt.

1.5
Die Fachausschüsse tagen nach Bedarf, der Fachausschuß Landeslehrstätte mindestens einmal jährlich. Sie werden vom Sprecher bzw. seinem Stellvertreter oder vom Vorsitzenden des Verbandes einberufen. Die Einberufungen erfolgen durch die Geschäftsstelle mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie sind, falls vom Vorstand nicht anders bestimmt, einschließlich aller Unterlagen wie folgt zu verteilen:
- Vorstand
- Fachausschußmitglieder und weitere Sitzungsteilnehmer
Die Fachausschüsse sind bei ordnungsgemäßer Einberufung und bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte ihrer Mitglieder beschlußfähig. Jedes Fachausschußmitglied hat eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden kann. Die Beschlüsse der Fachausschüsse gelten, soweit nach ihrem Inhalt erforderlich, als Vorlagen an die zuständigen Gremien des Verbandes.

1.6
Die Fachausschüsse beraten initiativ oder im Auftrag des Verbandsausschusses oder des Vorstandes Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches. Im Bedarfsfall können die Fachausschüsse Sachverständige zu ihren Sitzungen hinzuziehen oder Arbeitskreise mit speziellen Aufgabengebieten bilden. Ebenso können bei Bedarf Vertreter der Jugendleitung gemäß Jugendordnung hinzugezogen werden. Werden fachliche Belange beraten, die nicht vertretene Verbandsgremien betreffen, oder bringen diese Gremien ihrerseits Besprechungspunkte ein, so kann jeweils ein Vertreter ohne Stimmrecht an den betreffenden Fachausschußsitzungen teilnehmen.
Über die Beratungsergebnisse wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das wie die Einberufungen zu verteilen ist.

2. Fachbeiräte
Für folgende Disziplinen/Aufgabenstellungen werden Fachbeiräte gebildet:
- Voltigieren
- Schule/Verein
- Allgemeine Jugendarbeit
- Jugendteam
- Fahren
- IPZV
- Parcourschefs

2.1
Die Fachbeiräte Voltigieren, Schule/Verein, Allgemeine Jugendarbeit und Jugendteam werden gemäß Jugendordnung besetzt, die Fachbeiräte Fahren, IPZV und Parcourschefs werden durch den Vorstand in Abstimmung mit den jeweiligen Interessengruppen besetzt.

2.2
Die Fachbeiräte tagen nach Bedarf bzw. im Rahmen der Sitzungen der jeweiligen Gremien. Sie werden vom jeweiligen Sprecher oder auf Weisung des  Jugendwartes oder Vorsitzenden einberufen. Die Einberufungen erfolgen durch die Geschäftsstelle mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.

2.3
Der Fachbeiräte beraten die Angelegenheiten ihrer Disziplinen bzw. ihrer besonderen Aufgabenstellung. Die Beratungsergebnisse gelten als Vorlagen für den jeweils fachlich zuständigen Ausschuß bzw. die Jugendleitung. Über die Beratungsergebnisse wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das den fachlich zuständigen Ausschüssen sowie der Jugendleitung zuzuleiten ist.

 

Beschlossen bei der Verbandsausschußsitzung am 08.02.1996 in Cloppenburg

Geändert bei der Verbandsausschußsitzung am 11.4.2000 in Cloppenburg

Geändert bei der Verbandsausschußsitzung am 5.12.2000 in Vechta

Geändert bei der Verbandsausschußsitzung am 11.04.2005 in Cloppenburg