Lizenzen Reiter / Leistungsklassen
Die WB nach WBO sind für die Turniereinsteiger gedacht, die oft noch keine Leistungsklasse besitzen. In der Regel dürfen diese dann starten sobald in einem WB LK 0 mit ausgeschrieben ist (in Ausnahmefällen ist dann angegeben, dass eine Lizenz notwendig ist bzw. nur mit Lizenz gestartet werden darf.
Für die Reiter, die auch noch in LK 0 bleiben möchten besteht die Möglichkeit eine Schnupperlizenz zu beantragen. Diese ist kostenlos und kann (zurzeit noch, Änderungen der FN vorbehalten) unbegrenzt verlängert werden. Mit der Schnupperlizenz besteht dann auch die Möglichkeit an LP der Klasse E teilzunehmen, was ohne die Lizenz nicht möglich ist. (Formular Schnupperlizenz beantragen)
Für LP nach LPO ist in der LPO geregelt, welche Leistungsklassen überhaupt in welchen Prüfungsklassen starten dürfen. Jedoch muss immer die jeweilige Ausschreibung beachtet werden, da die Veranstalter selbst eingrenzen dürfen welche Leistungsklassen zugelassen werden sollen.
Um in LK 6 eingestuft zu werden und damit Prüfungen der Klasse A reiten zu können (oft sind WB auch noch für LK 6 ausgeschrieben, hier aber unbedingt die Ausschreibung lesen) muss das RA 5 (bzw. bis 2013 DRA IV) erworben werden. Ist diese Prüfung erfolgreich abgelegt, so kann die Jahresturnierlizenz beantragt werden. Die Kosten für die Lizenz sind der Gebührenordnung der FN zu entnehmen. Die Termine für Reitabzeichenprüfungen in Weser-Ems können Sie ständig aktualisiert hier sehen. (Formular Erstausstellung einer Jahresturnierlizenz)
Um dann in LK 5 starten zu können, muss das RA 4 (bzw. DRA III ab 1.1.2000) abgelegt werden sowie eine Prüfung der Klasse A mit einer Mindestnote von 6,0 geritten worden sein. Diese Lizenzprüfung muss vom Richter bestätigt sein und zusammen mit dem Antrag auf Höherstufung und der Kopie des bestandenen Abzeichens eingereicht werden. (Wurde das DRA III vor dem 01.01.2000 abgelegt entfällt die Lizenzprüfung). (Formular Höherstufung)
Diese und alle weiteren Einstufungskriterien für die höheren Leistungsklassen sind hier nachzulesen.
Stammmitgliedschaft
Für alle Prüfungen nach LPO ist es Pflicht Stammmitglied einem Reitverein der BRD zu sein. Je nach Ausschreibung muss dieser Verein in einem bestimmten Landesverband, Bezirksverband oder Kreisverband liegen um teilnahmeberechtigt zu sein.
Bei Wettbewerben nach WBO kommt es auf die Ausschreibung an. In vielen Fällen ist dort auch angegeben, dass Stammmitglieder von bestimmten Reitvereinen startberechtigt sind. Dann muss diese Mitgliedschaft auch bestehen, damit man starten darf. Bei den Breitensportveranstaltungen steht in der Ausschreibung aber auch manchmal nichts von einer Stammmitgliedschaft, sondern „alle Reiter“, „interessierte Reiter“, etc. dann muss auch keine Mitgliedschaft vorhanden sein um dort starten zu dürfen. Hier muss aber wirklich die Ausschreibung beachtet werden!
Geschlossene Prüfung / Option A oder Option B
Die Reiter werden ab LK 4 in offen (Option B) oder geschlossen (Option A) eingeteilt, wo jeder eingeteilt ist, kann man in NeOn bei der Jahresturnierlizenz einsehen.
Prinzipiell ist jeder erst einmal auch in den geschlossenen Prüfungen startberechtigt. Wurden jedoch im letzten Anrechnungszeitraum mehr als drei verschieden Pferde in einer Disziplin platziert oder liegt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Pferdewirt klassische Reitausbildung vor, dann darf man nicht mehr in den geschlossenen Prüfungen starten.
Sofern im aktuellen Anrechnungszeitraum dann weniger als 4 Pferde platziert sind, so darf man nächstes Jahr auch wieder an den geschlossenen Prüfungen teilnehmen.
Reiter der LK 5+6 sind immer in den geschlossenen Prüfungen startberechtigt!