Die Ausbildung zum Richter Voltigieren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.
Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.
Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.
Eingangsseminar für Richter- und Parcourschefanwärter:
Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.
Für die Ausbildung zum Richter Voltigieren (VOE) sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.
Zulassungsvoraussetzungen:
einer von der LK festgesetzten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig war
Über die Zulassung entscheidet die LK.
Es besteht die folgende Möglichkeit einer Höherqualifikation:
Voltigieren-Technikprogramm (VOT)
Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.
Die Ausbildung zum Richter Voltigieren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.
Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.
Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.
Eingangsseminar für Richter- und Parcourschefanwärter:
Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.
Für die Ausbildung zum Richter Voltigieren (VOE) sind folgende Voraussetzungen notwendig:
Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.
Zulassungsvoraussetzungen:
einer von der LK festgesetzten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig war
Über die Zulassung entscheidet die LK.
Es besteht die folgende Möglichkeit einer Höherqualifikation:
Voltigieren-Technikprogramm (VOT)
Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.