Schwunglinie

Richter Voltigieren

Die Ausbildung zum Richter Voltigieren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.

Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richter- und Parcourschefanwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

Für die Ausbildung zum Richter Voltigieren (VOE) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • die Prüfung zum Trainer C – Voltigieren – und ein Pferdesportabzeichen der Stufe 2 bestanden hat oder
    • die Prüfung zum Trainer C – Reiten – und das VA 2 bestanden hat
    • an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richteranwärterliste teilgenommen hat
    • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit an

einer von der LK festgesetzten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig war

  • mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Nachweis einer Weiterbildung im Bereich Reit-/Longierlehre

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Es besteht die folgende Möglichkeit einer Höherqualifikation:

Voltigieren-Technikprogramm (VOT)

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.

Die Ausbildung zum Richter Voltigieren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.

Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richter- und Parcourschefanwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

Für die Ausbildung zum Richter Voltigieren (VOE) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • die Prüfung zum Trainer C – Voltigieren – und ein Pferdesportabzeichen der Stufe 2 bestanden hat oder
    • die Prüfung zum Trainer C – Reiten – und das VA 2 bestanden hat
    • an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richteranwärterliste teilgenommen hat
    • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit an

einer von der LK festgesetzten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig war

  • mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Nachweis einer Weiterbildung im Bereich Reit-/Longierlehre

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Es besteht die folgende Möglichkeit einer Höherqualifikation:

Voltigieren-Technikprogramm (VOT)

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.